Was SSC übernimmt
Den Bauantrag erstellen wir selbst. SSC stimmt den Antrag vor Einreichung mit der Bauaufsicht ab und begleitet das Verfahren bis zur Genehmigung.
SSC hat Genehmigungen unter anderem nach § 246 Abs. 10 und Abs. 13 BauGB sowie im Sonderbauverfahren erwirkt.