SSC Schlüsselfertige Bauprojekte
Bauweisen

Bauweisen für kommunale Unterkünfte

Containerbau, Modulbau und Massivbau unterscheiden sich in Standzeit, Genehmigungsweg und Vertragsmodell. Wir planen und bauen in allen drei Bauweisen und arbeiten herstellerunabhängig.

Containeranlage Alfter, Luftaufnahme der fertigen Anlage
Containeranlage Walluf, Luftaufnahme der drei Riegel um den Innenhof

Containerbau

Standardisierte Raumcontainer mit Stahlrahmen. Für befristete und mehrjährige Standzeiten.

Standzeitbefristet, auch mehrjährig
Geschossebis 3
ModellMiete oder Kauf
Wohnanlage, VisualisierungVisualisierung

Modulbau

Raummodule, im Werk für das einzelne Gebäude gefertigt. Auf Dauer ausgelegt, im Standard eines Neubaus.

Standzeitdauerhaft
Geschossebis rund 6
ModellKauf, Miete auf Anfrage
Massivbau, VisualisierungVisualisierung

Massivbau

Mauerwerk oder Stahlbeton, auf der Baustelle errichtet. Für dauerhaften Wohnraum und Lagen mit Gestaltungsauflagen.

Standzeitdauerhaft
Geschossenach Bebauungsplan
ModellKauf oder langfristige Anmietung
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Was ist der Unterschied zwischen Containerbau und Modulbau?

Beide setzen vorgefertigte Raumeinheiten zusammen. Ein Container hat ein festes Standardmaß und wird unabhängig vom Projekt in Serie gefertigt. Ein Modul wird für das einzelne Gebäude geplant, Maße, Grundriss und Fassade folgen dem Entwurf. Containerbau passt zu befristeten Standzeiten, Modulbau zu dauerhaften Gebäuden im Standard eines Neubaus.

CONTAINER 6,0 m 2,5 m MODUL (BEISPIEL) Maße nach Entwurf 5 m, gleicher Maßstab
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Vergleich

ContainerbauModulbauMassivbau
BauprinzipRaumcontainer im Standardmaß, StahlrahmenRaummodule nach Entwurf, im Werk gefertigtMauerwerk oder Stahlbeton, vor Ort errichtet
Geschossebis 3bis rund 6nach Bebauungsplan
Was den Termin bestimmtGenehmigung und ErschließungWerkplanung und FertigungsterminRohbau und Ausbau
Termin aus SSC-Projekten4 Monate Vertrag bis Übergabe (Niedernhausen)nennen wir nach Standortprüfungnennen wir nach Standortprüfung
Standzeitbefristet, auch mehrjährigdauerhaftdauerhaft
Befristete Zulassung nach § 246 Abs. 12, 13 BauGBmöglichin der Regel dauerhafte Zulassungdauerhafte Zulassung
GestaltungRaster vorgegeben, Fassade gestaltbarGrundriss und Fassade nach Entwurffrei
VertragsmodellMiete oder KaufKauf, Miete auf AnfrageKauf oder langfristige Anmietung
Empfehlen wir beikurzfristigem Bedarf, Grundstück auf Zeitdauerhaftem Bedarf unter Termindruckdauerhaftem Wohnraum, Stadtlage, Gestaltungsauflagen

Containerbau

BauprinzipRaumcontainer im Standardmaß, Stahlrahmen
Geschossebis 3
Was den Termin bestimmtGenehmigung und Erschließung
Termin aus SSC-Projekten4 Monate Vertrag bis Übergabe (Niedernhausen)
Standzeitbefristet, auch mehrjährig
Befristete Zulassung nach § 246 Abs. 12, 13 BauGBmöglich
GestaltungRaster vorgegeben, Fassade gestaltbar
VertragsmodellMiete oder Kauf
Empfehlen wir beikurzfristigem Bedarf, Grundstück auf Zeit

Modulbau

BauprinzipRaummodule nach Entwurf, im Werk gefertigt
Geschossebis rund 6
Was den Termin bestimmtWerkplanung und Fertigungstermin
Termin aus SSC-Projektennennen wir nach Standortprüfung
Standzeitdauerhaft
Befristete Zulassung nach § 246 Abs. 12, 13 BauGBin der Regel dauerhafte Zulassung
GestaltungGrundriss und Fassade nach Entwurf
VertragsmodellKauf, Miete auf Anfrage
Empfehlen wir beidauerhaftem Bedarf unter Termindruck

Massivbau

BauprinzipMauerwerk oder Stahlbeton, vor Ort errichtet
Geschossenach Bebauungsplan
Was den Termin bestimmtRohbau und Ausbau
Termin aus SSC-Projektennennen wir nach Standortprüfung
Standzeitdauerhaft
Befristete Zulassung nach § 246 Abs. 12, 13 BauGBdauerhafte Zulassung
Gestaltungfrei
VertragsmodellKauf oder langfristige Anmietung
Empfehlen wir beidauerhaftem Wohnraum, Stadtlage, Gestaltungsauflagen

Erfahrungswerte aus unseren Projekten. Verbindliche Termine nennen wir nach der Standortprüfung.

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Welche Bauweise passt zu welchem Bedarf?

Für Unterbringung über wenige Jahre auf einem befristet verfügbaren Grundstück empfehlen wir meist Containerbau. Bei dauerhaftem Bedarf unter Termindruck passt Modulbau. Für dauerhaften Wohnraum in Stadtlage oder mit hohen Gestaltungsauflagen ist Massivbau die richtige Wahl. Die verbindliche Empfehlung geben wir nach Prüfung von Grundstück und Genehmigungsweg.

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Standzeit und Vertragsmodell

Wie lange darf eine Containeranlage stehen?

Als befristete Unterkunft nach § 246 Abs. 12 und 13 BauGB zunächst bis zu drei Jahre, verlängerbar bis längstens 31.12.2030. Mit einer dauerhaften Genehmigung ist auch eine längere Nutzung möglich, etwa nach § 246 Abs. 10 BauGB oder im Sonderbauverfahren. Den passenden Weg klären wir in der Erstprüfung.

Kann eine Kommune eine Unterkunft mieten statt kaufen?

Ja. Im Mietmodell errichten wir die Anlage, halten sie instand und bauen sie nach Vertragsende zurück. Kreis oder Kommune belegen die Plätze. Im Kaufmodell geht die Anlage in Ihr Eigentum über. Beide Modelle haben wir für Landkreise und Gemeinden umgesetzt, für die Beschlussvorlage stellen wir sie gegenüber.

Nächster Schritt

Grundstück und Genehmigungsweg prüfen lassen

Wenn Sie Unterbringungsbedarf haben, prüfen wir Grundstück und Genehmigungsweg und nennen einen realistischen Zeitrahmen. Eine Erstprüfung ist unverbindlich.