Schlüsselfertige Bauprojekte
Containerbau, Modulbau und Massivbau unterscheiden sich in Standzeit, Genehmigungsweg und Vertragsmodell. Wir planen und bauen in allen drei Bauweisen und arbeiten herstellerunabhängig.

Standardisierte Raumcontainer mit Stahlrahmen. Für befristete und mehrjährige Standzeiten.
VisualisierungRaummodule, im Werk für das einzelne Gebäude gefertigt. Auf Dauer ausgelegt, im Standard eines Neubaus.
VisualisierungMauerwerk oder Stahlbeton, auf der Baustelle errichtet. Für dauerhaften Wohnraum und Lagen mit Gestaltungsauflagen.
Beide setzen vorgefertigte Raumeinheiten zusammen. Ein Container hat ein festes Standardmaß und wird unabhängig vom Projekt in Serie gefertigt. Ein Modul wird für das einzelne Gebäude geplant, Maße, Grundriss und Fassade folgen dem Entwurf. Containerbau passt zu befristeten Standzeiten, Modulbau zu dauerhaften Gebäuden im Standard eines Neubaus.
| Containerbau | Modulbau | Massivbau | |
|---|---|---|---|
| Bauprinzip | Raumcontainer im Standardmaß, Stahlrahmen | Raummodule nach Entwurf, im Werk gefertigt | Mauerwerk oder Stahlbeton, vor Ort errichtet |
| Geschosse | bis 3 | bis rund 6 | nach Bebauungsplan |
| Was den Termin bestimmt | Genehmigung und Erschließung | Werkplanung und Fertigungstermin | Rohbau und Ausbau |
| Termin aus SSC-Projekten | 4 Monate Vertrag bis Übergabe (Niedernhausen) | nennen wir nach Standortprüfung | nennen wir nach Standortprüfung |
| Standzeit | befristet, auch mehrjährig | dauerhaft | dauerhaft |
| Befristete Zulassung nach § 246 Abs. 12, 13 BauGB | möglich | in der Regel dauerhafte Zulassung | dauerhafte Zulassung |
| Gestaltung | Raster vorgegeben, Fassade gestaltbar | Grundriss und Fassade nach Entwurf | frei |
| Vertragsmodell | Miete oder Kauf | Kauf, Miete auf Anfrage | Kauf oder langfristige Anmietung |
| Empfehlen wir bei | kurzfristigem Bedarf, Grundstück auf Zeit | dauerhaftem Bedarf unter Termindruck | dauerhaftem Wohnraum, Stadtlage, Gestaltungsauflagen |
Erfahrungswerte aus unseren Projekten. Verbindliche Termine nennen wir nach der Standortprüfung.
Für Unterbringung über wenige Jahre auf einem befristet verfügbaren Grundstück empfehlen wir meist Containerbau. Bei dauerhaftem Bedarf unter Termindruck passt Modulbau. Für dauerhaften Wohnraum in Stadtlage oder mit hohen Gestaltungsauflagen ist Massivbau die richtige Wahl. Die verbindliche Empfehlung geben wir nach Prüfung von Grundstück und Genehmigungsweg.
Als befristete Unterkunft nach § 246 Abs. 12 und 13 BauGB zunächst bis zu drei Jahre, verlängerbar bis längstens 31.12.2030. Mit einer dauerhaften Genehmigung ist auch eine längere Nutzung möglich, etwa nach § 246 Abs. 10 BauGB oder im Sonderbauverfahren. Den passenden Weg klären wir in der Erstprüfung.
Ja. Im Mietmodell errichten wir die Anlage, halten sie instand und bauen sie nach Vertragsende zurück. Kreis oder Kommune belegen die Plätze. Im Kaufmodell geht die Anlage in Ihr Eigentum über. Beide Modelle haben wir für Landkreise und Gemeinden umgesetzt, für die Beschlussvorlage stellen wir sie gegenüber.
Wenn Sie Unterbringungsbedarf haben, prüfen wir Grundstück und Genehmigungsweg und nennen einen realistischen Zeitrahmen. Eine Erstprüfung ist unverbindlich.