SSC Schlüsselfertige Bauprojekte
Leistungen

Planung, Genehmigung und Bau aus einer Hand

Von der Prüfung des Grundstücks bis zur möblierten Übergabe, zum Kauf oder zur Miete. Sie vergeben einmal und haben einen verantwortlichen Ansprechpartner.

Gemeinschaftsunterkunft in Containerbauweise, Luftaufnahme der drei Wohnriegel um den Hof Luftaufnahme
Leistungsumfang

Was übernimmt SSC?

SSC baut Unterkünfte für Landkreise und Gemeinden schlüsselfertig, von der Planung bis zur Übergabe. Planer, Gewerke und Bauleitung koordinieren wir. Als Generalübernehmer übernehmen wir vertraglich Festpreis, Fertigstellungstermin und die vereinbarte Ausführungsqualität.

Der Leistungsumfang gliedert sich in sechs Phasen:

01 · Grundstück

Wo soll die Unterkunft stehen?

Wir prüfen Ihr Grundstück auf Eignung, Erschließung und Baurecht. Liegt noch kein Grundstück vor, genügt ein Suchauftrag an SSC: Wir schlagen geprüfte Standorte vor, mit Angaben zu Erschließung, Baurecht und Verfügbarkeit.

Aus der Prüfung ergeben sich der Genehmigungsweg und die passende Bauweise. Beides erhalten Sie mit der Erstprüfung. Die Erstprüfung ist unverbindlich.

Prüfung Ihres Grundstücks
Standortsuche auf Suchauftrag
Empfehlung zu Genehmigungsweg und Bauweise
02 · Planung

Wer plant die Unterkunft?

Entwurf und Genehmigungsplanung erstellt unsere eigene Planungsabteilung. Vorentwurf, Entwurf, Bauantrag und Ausführungsplanung gehören zum Leistungsumfang; Planer, Gewerke und Bauleitung koordinieren wir.

Für Ihre Gremien stellen wir Unterlagen bereit: einen Zeitplan von der Beauftragung bis zum Bezug, eine nachvollziehbare Kostenrahmen-Logik nach Gewerken und Referenzdaten abgeschlossener Projekte. Rückfragen aus Rat oder Ausschuss beantwortet ein benannter Ansprechpartner, auch kurzfristig vor einer Sitzung.

Vorentwurf und Entwurf
Bauantrag
Ausführungsplanung
Unterlagen für die Beschlussvorlage
03 · Genehmigung

Wie kommt die Baugenehmigung zustande?

Den Bauantrag erstellen wir selbst. SSC stimmt den Antrag vor Einreichung mit der Bauaufsicht ab und begleitet das Verfahren bis zur Genehmigung. Rückfragen der Genehmigungsbehörde beantworten wir kurzfristig.

Für Flüchtlingsunterkünfte gelten die Sonderregelungen des § 246 BauGB. Greifen sie nicht, führt der Weg über das Regelverfahren, meist als Sonderbau. SSC hat Genehmigungen auf beiden Wegen erwirkt.

Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Brandschutzkonzept
Stellplatznachweis
Erforderliche Fachgutachten
Genehmigungswege im Detail
04 · Bau

In welcher Bauweise wird gebaut?

Wir planen und bauen in Container-, Modul- und Massivbauweise und arbeiten herstellerunabhängig. Welche Bauweise passt, entscheiden Standzeit, Grundstück und Termin.

Containerbau

Standardisierte Raumcontainer mit Stahlrahmen. Für befristete und mehrjährige Standzeiten.

Modulbau

Raummodule, im Werk für das einzelne Gebäude gefertigt. Auf Dauer ausgelegt, im Standard eines Neubaus.

Massivbau

Mauerwerk oder Stahlbeton, auf der Baustelle errichtet. Für dauerhaften Wohnraum und Lagen mit Gestaltungsauflagen.

Erdarbeiten, Erschließung, Rohbau, Technik, Ausbau und Außenanlagen führen wir als Generalübernehmer aus, mit eigenen Bauleitern auf der Baustelle. Festpreis, Fertigstellungstermin und die vereinbarte Ausführungsqualität sind vertraglich zugesagt.

Bauweisen im Vergleich
05 · Übergabe

Was gehört zur Übergabe?

Die Unterkunft wird möbliert und bezugsfertig übergeben. Zur Übergabe gehören Abnahme, Mängelbeseitigung, Möblierung, eine vollständige Dokumentation und die Einweisung des Betreibers.

Nach der Übergabe gelten die Gewährleistungsfristen nach VOB/B. Ihr Ansprechpartner bleibt derselbe, von der Standortprüfung bis zur Abnahme.

Abnahme und Mängelbeseitigung
Möblierung
Vollständige Dokumentation
Einweisung des Betreibers
06 · Miete oder Kauf

Mieten oder kaufen?

Sie erwerben die Anlage, oder Sie mieten sie für eine feste Laufzeit. Beide Modelle haben wir für Landkreise und Gemeinden umgesetzt. Für die Beschlussvorlage stellen wir sie gegenüber.

Mietmodell

Wir errichten die Anlage, halten sie über die Laufzeit instand und bauen sie nach Vertragsende zurück. Kreis oder Kommune belegen die Plätze.

Kauf

Die Anlage geht nach der Übergabe in Ihr Eigentum über. Grundlage ist ein Investitionsbeschluss Ihrer Gremien.

Auf Wunsch übernehmen wir auch den Betrieb der Anlage.

Ablauf

Der Ablauf in sieben Schritten

Bei unseren Projekten lagen zwischen Vertrag und Übergabe teils nur vier Monate. Einen verbindlichen Termin nennen wir nach der Prüfung von Grundstück und Genehmigungsweg, schriftlich und mit Zwischenschritten.

01Bedarfsanalyse
02Vorentwurf
03Genehmigungs­planung
04Ausführungs­planung
05Erschließung
06Bauausführung
07Abnahme & Übergabe
Nächster Schritt

Grundstück und Genehmigungsweg prüfen lassen

Wenn Sie Unterbringungsbedarf haben, prüfen wir Grundstück und Genehmigungsweg und nennen einen realistischen Zeitrahmen. Eine Erstprüfung ist unverbindlich.