Schlüsselfertige Bauprojekte
Von der Prüfung des Grundstücks bis zur möblierten Übergabe, zum Kauf oder zur Miete. Sie vergeben einmal und haben einen verantwortlichen Ansprechpartner.
Luftaufnahme
SSC baut Unterkünfte für Landkreise und Gemeinden schlüsselfertig, von der Planung bis zur Übergabe. Planer, Gewerke und Bauleitung koordinieren wir. Als Generalübernehmer übernehmen wir vertraglich Festpreis, Fertigstellungstermin und die vereinbarte Ausführungsqualität.
Der Leistungsumfang gliedert sich in sechs Phasen:
Wir prüfen Ihr Grundstück auf Eignung, Erschließung und Baurecht. Liegt noch kein Grundstück vor, genügt ein Suchauftrag an SSC: Wir schlagen geprüfte Standorte vor, mit Angaben zu Erschließung, Baurecht und Verfügbarkeit.
Aus der Prüfung ergeben sich der Genehmigungsweg und die passende Bauweise. Beides erhalten Sie mit der Erstprüfung. Die Erstprüfung ist unverbindlich.
Entwurf und Genehmigungsplanung erstellt unsere eigene Planungsabteilung. Vorentwurf, Entwurf, Bauantrag und Ausführungsplanung gehören zum Leistungsumfang; Planer, Gewerke und Bauleitung koordinieren wir.
Für Ihre Gremien stellen wir Unterlagen bereit: einen Zeitplan von der Beauftragung bis zum Bezug, eine nachvollziehbare Kostenrahmen-Logik nach Gewerken und Referenzdaten abgeschlossener Projekte. Rückfragen aus Rat oder Ausschuss beantwortet ein benannter Ansprechpartner, auch kurzfristig vor einer Sitzung.
Den Bauantrag erstellen wir selbst. SSC stimmt den Antrag vor Einreichung mit der Bauaufsicht ab und begleitet das Verfahren bis zur Genehmigung. Rückfragen der Genehmigungsbehörde beantworten wir kurzfristig.
Für Flüchtlingsunterkünfte gelten die Sonderregelungen des § 246 BauGB. Greifen sie nicht, führt der Weg über das Regelverfahren, meist als Sonderbau. SSC hat Genehmigungen auf beiden Wegen erwirkt.
Wir planen und bauen in Container-, Modul- und Massivbauweise und arbeiten herstellerunabhängig. Welche Bauweise passt, entscheiden Standzeit, Grundstück und Termin.
Standardisierte Raumcontainer mit Stahlrahmen. Für befristete und mehrjährige Standzeiten.
Raummodule, im Werk für das einzelne Gebäude gefertigt. Auf Dauer ausgelegt, im Standard eines Neubaus.
Mauerwerk oder Stahlbeton, auf der Baustelle errichtet. Für dauerhaften Wohnraum und Lagen mit Gestaltungsauflagen.
Erdarbeiten, Erschließung, Rohbau, Technik, Ausbau und Außenanlagen führen wir als Generalübernehmer aus, mit eigenen Bauleitern auf der Baustelle. Festpreis, Fertigstellungstermin und die vereinbarte Ausführungsqualität sind vertraglich zugesagt.
Die Unterkunft wird möbliert und bezugsfertig übergeben. Zur Übergabe gehören Abnahme, Mängelbeseitigung, Möblierung, eine vollständige Dokumentation und die Einweisung des Betreibers.
Nach der Übergabe gelten die Gewährleistungsfristen nach VOB/B. Ihr Ansprechpartner bleibt derselbe, von der Standortprüfung bis zur Abnahme.
Sie erwerben die Anlage, oder Sie mieten sie für eine feste Laufzeit. Beide Modelle haben wir für Landkreise und Gemeinden umgesetzt. Für die Beschlussvorlage stellen wir sie gegenüber.
Wir errichten die Anlage, halten sie über die Laufzeit instand und bauen sie nach Vertragsende zurück. Kreis oder Kommune belegen die Plätze.
Die Anlage geht nach der Übergabe in Ihr Eigentum über. Grundlage ist ein Investitionsbeschluss Ihrer Gremien.
Auf Wunsch übernehmen wir auch den Betrieb der Anlage.
Bei unseren Projekten lagen zwischen Vertrag und Übergabe teils nur vier Monate. Einen verbindlichen Termin nennen wir nach der Prüfung von Grundstück und Genehmigungsweg, schriftlich und mit Zwischenschritten.
Wenn Sie Unterbringungsbedarf haben, prüfen wir Grundstück und Genehmigungsweg und nennen einen realistischen Zeitrahmen. Eine Erstprüfung ist unverbindlich.