Kosten einer Unterkunft: Welche Faktoren den Kostenrahmen bestimmen
Planungsabteilung der SSC Holding GmbH · Stand: 06.10.2026 · Keine RechtsberatungDie Kosten einer Unterkunft hängen je nach Standort in der Praxis oft mindestens ebenso stark von Grundstück, Erschließung, Platzzahl, Standzeit, Vertragsmodell und Betrieb ab wie von den Wohnmodulen selbst. Größere Spannen entstehen erfahrungsgemäß bei Netzanschluss, Gründung, Gemeinschaftsflächen, Brandschutzauflagen und den laufenden Kosten für Bewachung, Betreuung und Reinigung. In Hessen verlangt § 12 Abs. 2 GemHVO vor der Veranschlagung eine Kostenberechnung und eine Schätzung der jährlichen Folgekosten; belastbar wird ein Kostenrahmen erst nach der Standortprüfung.
Welche Kostentreiber streuen am stärksten?
Am stärksten streuen erfahrungsgemäß die Positionen, die vom Standort abhängen und nicht vom Wohnmodul: Netzanschluss, Gründung, Außenanlagen und die laufenden Betriebskosten. Die Tabelle nennt je Treiber den Grund der Streuung und den spätesten sinnvollen Zeitpunkt der Klärung.
| Treiber | Warum er streut | Wie früh klären |
|---|---|---|
| Netzanschluss und Transformatorenstation | Leistungsbedarf und Netzstruktur bestimmen Anschlussart und Vorlauf. In Niederspannung kann der Netzbetreiber Anschlusskosten (§ 9 NAV) und Baukostenzuschuss (§ 11 NAV) getrennt verlangen und Platz für eine Transformatorenanlage fordern (§ 10 NAV). | Vor dem Standortbeschluss, durch Anfrage beim Netzbetreiber |
| Baugrund und Gründung | Tragfähigkeit, Grundwasser, Altlasten sowie Denkmal- oder Bodenschutz bestimmen Art und Umfang der Gründung. DIN 276 führt Erdbau (KG 310) und Gründung (KG 320) als eigene Gruppen. | Vor der Kostenschätzung, durch Baugrunduntersuchung |
| Platzzahl und Raumprogramm | Fläche je Platz, Sanitärausstattung und Belegung je Zimmer folgen den Vorgaben des Landes und dem Betreiberkonzept. | Im Bedarfsbeschluss |
| Gemeinschafts- und Sonderflächen | Küche, Speiseraum, Sanitätsraum, Kinderbereich und Büros bringen Anforderungen an Lüftung, Abwasser und Brandschutz mit. | Mit dem Betreiberkonzept |
| Geschosse und Bauweise | Geschosszahl, Treppen, Rettungswege und Gründung ändern sich mit der Bauweise. Standzeit und Rückbaufähigkeit unterscheiden sich zwischen Container-, Modul- und Massivbau, siehe Bauweisen im Vergleich. | Vor der Wahl der Bauweise |
| Brandschutz und Sonderbau | Je nach Landesbauordnung kann eine Unterkunft als Sonderbau gelten. Brandmeldung, Rettungswege und Feuerwehrzufahrt legt erst das Brandschutzkonzept fest. | Zu Beginn der Genehmigungsplanung |
| Stellplätze und Außenanlagen | Kommunale Stellplatzsatzung, mögliche Befreiung, Zaun, Beleuchtung und Spielfläche wirken auf die Kostengruppe 500. | In der Vorabstimmung mit Bauaufsicht und Gemeinde |
| Standzeit und Rückbau | Je kürzer die Standzeit, desto größer der Anteil von Aufbau, Abbau und Wiederherstellung je Nutzungsjahr. | Vor der Wahl des Vertragsmodells |
| Vertragsmodell | Kauf, Miete und Mietkauf verteilen dieselben Kosten unterschiedlich auf Investition und laufenden Aufwand. Aufsicht und Vergaberecht kommen hinzu. | Vor dem Beschluss |
| Betrieb | Bewachung, Betreuung, Reinigung, Hausmeister und Energie fallen monatlich an und hängen von Landesvorgaben und Belegung ab. | Mit dem Betreiberkonzept, vor der Beschlussvorlage |
Was gehört in den Kostenrahmen: einmalige und laufende Kosten?
In den Kostenrahmen gehören die einmaligen Errichtungskosten und die laufenden Kosten über die gesamte Standzeit. DIN 276 (Ausgabe 2018-12) gliedert die Errichtungskosten in die Kostengruppen 100 Grundstück, 200 Vorbereitende Maßnahmen, 300 Bauwerk Baukonstruktionen, 400 Bauwerk Technische Anlagen, 500 Außenanlagen und Freiflächen, 600 Ausstattung, 700 Baunebenkosten und 800 Finanzierung. Für die Nutzungskosten im Hochbau gilt DIN 18960.
Die Norm unterscheidet Stufen der Kostenermittlung (Abschnitt 4.3), unter anderem von der Kostenschätzung über die Kostenberechnung und den Kostenanschlag bis zur Kostenfeststellung. Eine Kostenschätzung vor der Standortprüfung ist deshalb nur eine Bandbreite.
| Kostenblock | Art | Wer trägt, je nach Vertragsmodell | Mögliche Unsicherheit |
|---|---|---|---|
| Grundstück und Erschließung (KG 100, 200) | einmalig | Kommune oder Eigentümer | Netzanschluss, Altlasten, Anschlussgebühren |
| Bauwerk und Technik (KG 300, 400) | einmalig | Kommune bei Kauf, Vermieter bei Miete | Gründung, Haustechnik, Brandschutz |
| Außenanlagen und Ausstattung (KG 500, 600) | einmalig | wie Bauwerk, Möblierung nach Vertrag | Umfang der Möblierung, Zaun, Spielfläche |
| Baunebenkosten (KG 700) | einmalig | wie Bauwerk | Gutachten, Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen |
| Miete oder Kapitaldienst | laufend | Kommune | Laufzeit, Optionen, Anpassungsklauseln |
| Bewirtschaftung und Betrieb | laufend | Kommune, Betreiber oder Vermieter | Energie, Wartung, Bewachung, Belegung |
| Rückbau und Wiederherstellung | einmalig am Ende | Kommune oder Vermieter | Zustand der Fläche, Entsorgung |
| Erstattung des Landes | Einnahme | Land nach Landesrecht | Pauschale oder Einzelnachweis, siehe Kostenerstattung |
Warum können Betriebskosten die Errichtung übersteigen?
Betriebskosten fallen jeden Monat an und summieren sich mit der Standzeit, während die Errichtung einmalig anfällt. Bei langer Standzeit kann die Summe der laufenden Kosten die Errichtungskosten übersteigen.
Öffentliche Aufstellungen zeigen die Struktur. Die Hamburger Kostenaufstellung für Erstaufnahmeeinrichtungen 2026 führt Nahrungsmittel, Personal, Reinigung, Wachdienst, Bewirtschaftung, Dolmetscher, Instandsetzung und sonstige Kosten getrennt auf. Der Wachdienst gehört dort zu den größeren Posten. Die Bewirtschaftung umfasst Gebäude- und Containermiete, Strom, Wasser, Heizung, Müllentsorgung und Winterdienst. Erstaufnahmeeinrichtungen sind keine kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte. Die Aufstellung taugt daher als Gliederung, nicht als Maßstab.
Zwei Hinweise der Aufstellung lassen sich auf die Planung übertragen. Nach der Aufstellung können Container- und Sonderbauten höhere Betriebskosten verursachen, wenn etwa nur Elektroheizungen möglich sind. Die Bewohnerzahl wirkt nur bedingt auf Reinigungs- und Bewachungskosten, weil Struktur und örtliche Gegebenheiten des Standorts entscheiden. Heizkonzept und Standortzuschnitt gehören deshalb in den Kostenrahmen.
Welche Positionen werden in der Vorlage leicht übersehen?
In der Praxis fehlen häufig Positionen, die nicht zum Wohnmodul gehören, aber für den Betrieb der Anlage nötig sind:
- Netzanschluss mit Baukostenzuschuss und Fläche für die Transformatorenanlage (§§ 9 bis 11 NAV)
- Blitzschutz, Brandmeldeanlage, Schließanlage, Zaun und Beleuchtung
- Fettabscheider und Lüftung bei Küchen
- Spielfläche und weitere Außenanlagen (KG 500)
- Möblierung und informationstechnische Ausstattung wie WLAN (KG 610 und 630)
- Baustellenbewachung, Prüfungen, Genehmigungen und Abnahmen (KG 762 und 763)
- Rückbau und die Kosten nach dem Rückbau, etwa die Wiederherstellung des Geländes
- Jährliche Folgekosten nach Fertigstellung (§ 12 Abs. 2 Satz 2 GemHVO)
Eine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus zeigt, wie verstreut die Zahlen liegen können. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung erfasst die Gesamtkosten einer Unterkunft nicht gesondert statistisch. Errichtung, Anmietung, Betrieb, Rückbau und Kosten nach dem Rückbau stehen in getrennten Unterlagen (Drucksache 19/27084). Eine Vorlage, die diese Blöcke getrennt ausweist, ist belastbarer als eine Gesamtzahl.
Wie wird der Kostenrahmen mit Bandbreite und Risiken dargestellt?
Der Kostenrahmen gehört als Kostenberechnung nach Kostengruppen in die Vorlage, mit einer Bandbreite je Position, benannten Risiken und den jährlichen Folgekosten.
Hessen setzt den Rahmen in § 12 GemHVO. Vor Investitionen von erheblicher Bedeutung ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich nötig, mindestens ein Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten (Abs. 1). Auszahlungen für Baumaßnahmen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen. Daraus müssen Art der Ausführung, Kosten der Maßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtung, Jahresraten, Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan hervorgehen. Hinzu kommt eine Schätzung der jährlichen Haushaltsbelastung nach Fertigstellung (Abs. 2). Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung legt die Gemeinde selbst fest. Die Vergleichsrechnungen sind der Gemeindevertretung vollständig vorzulegen (Hinweise zur GemHVO, zu § 12). Die WIBank stellt für öffentliche Hochbauinvestitionen in Hessen einen Wirtschaftlichkeitsrechner bereit. Andere Länder regeln dies in ihren eigenen Haushaltsverordnungen.
- Kostenberechnung nach Kostengruppen, getrennt für Errichtung, Betrieb und Rückbau
- Untere und obere Annahme je Position statt eines Einzelwerts
- Benannte Risiken mit Eintrittsannahme und Reserve, etwa Baugrund, Netzanschluss und Auflagen aus dem Genehmigungsverfahren
- Einnahmen und Erstattung getrennt von den Kosten
- Jährliche Folgekosten über die geplante Standzeit
Wie wirken Standzeit und Vertragsmodell auf die Kosten?
Die Standzeit entscheidet, wie sich die einmaligen Kosten auf die Nutzungsjahre verteilen, das Vertragsmodell entscheidet, wer sie vorfinanziert. Bei kurzer Standzeit belasten Auf- und Abbau jedes Nutzungsjahr stärker. Bei Miete verschiebt sich ein Teil der Investition in laufenden Aufwand, bei Kauf trägt die Kommune Investition und Restwertrisiko. Welche Aufsichtspflichten ein langfristiger Mietvertrag auslöst, beschreibt der Beitrag Unterkunft mieten oder kaufen.
Wie unterstützt SSC?
SSC prüft auf Anfrage Grundstück und Genehmigungsweg, bevor ein Kostenrahmen genannt wird. Die eigene Planungsabteilung liefert die Planungsgrundlagen für die Kostenberechnung. Unterkünfte gibt es zur Miete und zum Kauf, sodass die Vorlage beide Varianten in derselben Gliederung vergleichen kann. SSC hat mit über 30 Jahren Bauerfahrung rund 1.000 Plätze geschaffen und Genehmigungen nach § 246 Abs. 10 und Abs. 13 BauGB sowie im Sonderbauverfahren erwirkt.
Häufige Fragen
Gibt es einen Richtwert je Platz?
Öffentliche Aufstellungen nennen Kosten je Platz oder je Monat, doch Bezugsgröße, Kostengruppen, Standzeit und Leistungsumfang unterscheiden sich. Ein Wert ist nur vergleichbar, wenn er dieselben Kostengruppen nach DIN 276 und denselben Betriebsumfang enthält. Für die Vorlage empfiehlt sich deshalb eine Bandbreite je Position statt eines einzelnen Kennwerts.
Wann ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erforderlich?
In Hessen vor Investitionen von erheblicher Bedeutung (§ 12 Abs. 1 GemHVO). Die Gemeinde legt die Wertgrenze selbst fest. Der Vergleich umfasst mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die Folgekosten und liegt der Gemeindevertretung vollständig vor. Andere Länder regeln dies in ihrer jeweiligen Gemeindehaushaltsverordnung.
Trägt das Land die Baukosten einer Unterkunft?
Die geprüften Aufnahmegesetze nennen keine eigene Erstattung für die Errichtung einer Anlage. Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zahlen personenbezogene Pauschalen, Bayern erstattet die notwendigen Kosten der Leistungen. Baden-Württemberg erstattet Liegenschaftsaufwendungen für 2026 und 2027 nach Einzelnachweis, der Erhebungsbogen erfasst dort auch Aufwendungen für den Abbau von Mietobjekten. Förderprogramme sind ein eigener Weg und folgen eigenen Richtlinien.
Welche Kosten entstehen nach Ende der Nutzung?
Rückbau, Entsorgung und Wiederherstellung der Fläche. Die Berliner Anfrage unterscheidet Kosten für Errichtung und Rückbau von den Kosten nach dem Rückbau, etwa für die Wiederherstellung des Geländes. Wer eine Rückbauverpflichtung sichern muss, weist diese Position schon im Kostenrahmen und im Vertrag aus.
Welche Rolle spielt die Bauweise für die Kosten?
Die Bauweise bestimmt Standzeit, Rückbaufähigkeit, Gründung und Betriebskosten, nicht nur den Errichtungspreis. Container, Module und Massivbau unterscheiden sich bei Lieferzeit, Genehmigungsweg und Nutzungsdauer. Ein Vergleich gelingt nur über denselben Betrachtungszeitraum und dieselben Kostengruppen. Dabei zählen auch Heizkonzept, Instandhaltung und die Frage, ob die Anlage später versetzt oder zurückgebaut werden soll.
Quellen
- Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), § 12, Stand 3. Änderungsverordnung vom 22.02.2024, Hessisches Innenministerium, https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2024-03/gemhvo_stand_3._aenderungsverordnung_vom_22.02.2024.pdf, abgerufen 06.10.2026
- Hinweise zur Gemeindehaushaltsverordnung, Neufassung 2021, zu § 12, Hessisches Innenministerium, https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2021-11/neufassung_hinweise_gemhvo_2021.pdf, abgerufen 06.10.2026
- DIN 276:2018-12 Kosten im Bauwesen, Inhaltsverzeichnis, DIN e.V., Dezember 2018, https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nabau/veroeffentlichungen/wdc-beuth:din21:293154016/toc-2873248/download, abgerufen 06.10.2026
- DIN 276:2018-12, Tabelle 1 Kostengliederung, Architektenkammer Baden-Württemberg, https://www.akbw.de/fileadmin/download/Freie_Dokumente/Fortbildung_IFBau/Skripte_Praesenz-Seminare/Skript_254011/DIN_276-2018_Tabelle_1.pdf, abgerufen 06.10.2026
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), §§ 9 bis 11, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de, https://www.gesetze-im-internet.de/nav/BJNR247710006.html, abgerufen 06.10.2026
- Kosten der Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge 2026, Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg, Ausgabe 2026, https://dokumente.hamburg.de/resource/blob/1190336/33a348fac91819b0aa5d15da1e0d7ebc/kostencontrolling-eas-2026-data.pdf, abgerufen 06.10.2026
- Schriftliche Anfrage Drucksache 19/27084 und Antwort vom 14.09.2026, Abgeordnetenhaus von Berlin, https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-27084.pdf, abgerufen 06.10.2026
- Wirtschaftlichkeitsrechner für öffentliche Hochbauinvestitionen in Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), https://www.wibank.de/wibank/kommunen-institutionen/wirtschaftlichkeitsrechner/wirtschaftlichkeitsrechner-628744, abgerufen 06.10.2026
Nächste Prüfung: bei Veröffentlichung der Hamburger Kostenaufstellung 2027 oder bei Änderung der GemHVO Hessen, spätestens am 06.04.2027.
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