SSC Schlüsselfertige Bauprojekte
Ratgeber · Vergabe und Haushalt

Eignungsnachweise bei der Vergabe einer Unterkunft: Referenzen, Präqualifikation, Mindestanforderungen

Planungsabteilung der SSC Holding GmbH · Stand: 06.10.2026 · Keine Rechtsberatung

Die Vergabestelle darf nur Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangen (§ 122 Abs. 2 GWB, § 6a EU VOB/A). Regelnachweis ist seit 01.07.2026 die Eigenerklärung, weitere Unterlagen folgen nur von aussichtsreichen Bietern (§ 122 Abs. 3 GWB, § 6b EU Abs. 1 VOB/A, Ausgabe 2026, seit 08.09.2026 anzuwenden). Jede Anforderung muss zum Auftrag passen, verhältnismäßig sein und in der Bekanntmachung stehen (§ 122 Abs. 4 GWB).

Welche Eignungsnachweise darf die Vergabestelle fordern?

Nur die Nachweise aus drei Gruppen, im angemessenen Verhältnis zu Auftragsgegenstand und Auftragswert. Die Aufzählung in § 6a EU VOB/A ist abschließend. Aus Nummer 3 wählt die Vergabestelle nur aus, was zu Art, Menge, Umfang und Verwendungszweck der Leistung passt.

GruppeZulässige NachweiseNorm
Befähigung zur BerufsausübungEintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle§ 6a EU Nr. 1
Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitBankerklärung oder Berufshaftpflichtversicherung; Jahresabschlüsse, soweit gesetzlich zu veröffentlichen; Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre; Mindestjahresumsatz bis zum Zweifachen des geschätzten Auftragswerts, darüber nur mit Begründung§ 6a EU Nr. 2
Technische und berufliche LeistungsfähigkeitReferenzen der letzten bis zu fünf Kalenderjahre; Fachkräfte; Ausrüstung und Qualitätssicherung; Lieferkettenmanagement; Studien- und Befähigungsnachweise; Umweltmanagement; Beschäftigtenzahl der letzten drei Kalenderjahre; Geräte; beabsichtigte Unteraufträge§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a bis i
AusschlussgründeEigenerklärung zum Nichtvorliegen§ 6b EU Abs. 1, § 6e EU

Wie setzt die Vergabestelle Mindestanforderungen?

Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die festgelegten Eignungskriterien erfüllt (§ 122 Abs. 2 GWB). Die Vergabestelle legt sie vor der Bekanntmachung fest und nennt sie dort. Ein Verweis auf die Vergabeunterlagen genügt nur, wenn die genaue Fundstelle der verlinkten Unterlagen erkennbar ist (§ 122 Abs. 4 Satz 3 und 4 GWB, § 6b EU Abs. 4 VOB/A). Üblich sind ein Mindestjahresumsatz, eine Mindestzahl vergleichbarer Referenzen und benannte Fachkräfte mit bestimmter Qualifikation.

Wie viele und welche Referenzen sind angemessen?

Das Gesetz nennt keine Zahl, sondern Zeitraum und Art. Zulässig sind Angaben über vergleichbare Leistungen der letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, für die wichtigsten Bauleistungen mit Bescheinigung über ordnungsgemäße Ausführung und Ergebnis (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a VOB/A). Die Vergabestelle kann ankündigen, dass sie auch ältere Bauleistungen berücksichtigt, um ausreichenden Wettbewerb zu sichern.

FrageMaßstabQuelle
Zahlkeine gesetzliche Vorgabe, verhältnismäßig zum Auftrag§ 122 Abs. 4 GWB; § 6b EU Abs. 3
Vergleichbarkeitähnlich, nicht identisch; im technischen oder organisatorischen Bereich gleich hoher oder höherer SchwierigkeitsgradThüringer OLG, 19.02.2025, Verg 10/24; BayObLG, 05.08.2025, Verg 2/25 e
Planung als eigenes LosNutzungsart in der Regel unerheblich§ 75 Abs. 5 VgV

Das Thüringer OLG versteht „vergleichbar“ als unbestimmten Rechtsbegriff: Die Referenz muss einen tragfähigen Rückschluss auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die ausgeschriebene Leistung zulassen. Die Vergabestelle hat einen Beurteilungsspielraum und füllt ihn nachvollziehbar im Vergabevermerk aus. Das BayObLG verlangt, dass Eignungskriterien objektiv der Leistungsfähigkeit für den konkreten Auftragsgegenstand dienen. Für eine Unterkunft heißt das: Referenzparameter bilden den Auftrag ab, etwa Gebäudeart, Größenordnung, Sonderbauanforderungen und Ausführungszeit. Eine Vorgabe, die nur eine Nutzungsart oder Bauweise zulässt, braucht einen Grund im Auftragsgegenstand.

Hinweis: Beide Entscheidungen betreffen Dienstleistungsaufträge und Vorfassungen der Normen. Rechtsprechung zur Ausgabe 2026 der VOB/A liegt noch nicht vor.

Was leistet die Präqualifikation (PQ-VOB, Eigenerklärung)?

Sie ersetzt auftragsunabhängige Einzelnachweise durch die Eintragung im Amtlichen Verzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Die Eigenerklärung bleibt Regelnachweis, die Präqualifikation ist der Alternativweg: Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden (§ 122 Abs. 3 Satz 3 GWB, § 6b EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A). Eine Pflicht zur Präqualifikation sieht die Norm nicht vor.

  • Richtigkeit: Die hinterlegten Angaben zieht die Vergabestelle nicht ohne Begründung in Zweifel (§ 6b EU Abs. 2 Satz 1). Für Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden (Satz 2).
  • Gültigkeit: Sie ergibt sich aus der tagesaktuellen Eintragung, ein Zertifikat mit Laufzeit gibt es nicht (Leitlinie 2022, Nr. 8.1).
  • Referenzen: Die Leitlinie vom 13.05.2022 verlangt für die Eintragung Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, mindestens drei Referenzen je Leistungsbereich (Anlage 1 Nr. 14).
  • Komplettleistungsbereiche setzen mindestens die Präqualifikation in einem zugeordneten Einzelleistungsbereich voraus (Nr. 2 Abs. 6). Ein Generalübernehmer ohne eigene Gewerke kann deshalb nur eingeschränkt eingetragen sein.

Referenzen und zusätzliche Anforderungen aus der Bekanntmachung beurteilt die Vergabestelle weiterhin auftragsbezogen (PQ-Verein, VergabeNavigator 4/25).

Wie werden Projektleitung und Planungsleistung nachgewiesen?

Über Fachkräfte, Qualifikationsnachweise und Referenzen. Für die Projektleitung nennt § 6a EU Nr. 3 VOB/A drei Nachweise: die technischen Fachkräfte oder Stellen, besonders für Qualitätskontrolle und Errichtung (Buchst. b), Studien- und Befähigungsnachweise der Führungskräfte (Buchst. e) und die Beschäftigten mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Buchst. g). Wertet die Vergabestelle die Qualifikation als Zuschlagskriterium, entfällt der Nachweis nach Buchst. e als Eignungsanforderung.

Planung und Bau in einem Vertrag sind ein Bauauftrag (§ 103 Abs. 3 GWB), die VOB/A gilt für den Gesamtauftrag. Wird die Planung als Los vergeben, gilt dafür die VgV (§ 2 Satz 3 VgV) mit folgenden Regeln in § 75:

  • Zuzulassen ist, wer nach Landesrecht die Berufsbezeichnung tragen oder entsprechend tätig werden darf; juristische Personen mit benanntem verantwortlichem Berufsangehörigen (Abs. 1 bis 3).
  • Besondere Umstände kleinerer Büros und von Berufsanfängern sind angemessen zu berücksichtigen (Abs. 4 Satz 2); für junge sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt dies seit 01.07.2026 allgemein (§ 42 Abs. 2 VgV).
  • Referenzobjekte müssen in den Planungsanforderungen vergleichbar sein (Abs. 5).

Umfasst der Auftrag die Genehmigungsplanung, darf die Vergabestelle Erfahrung im einschlägigen Verfahren abfragen, etwa im Sonderbauverfahren (§ 122 Abs. 4 GWB). Setzt ein Bieter ein externes Büro ein, stützt er sich auf dessen Eignung (§ 6d EU VOB/A). Befähigung und Erfahrung des Büros zählen dann nur, wenn es die Planung selbst ausführt (Abs. 1 Satz 3). Näheres im Beitrag Gesamtvergabe an einen Generalübernehmer.

Welche Nachweise gehören ins Angebot?

Mit Teilnahmeantrag oder Angebot gehören die Eigenerklärungen und die Angaben, die die Bekanntmachung nennt. Weitere Unterlagen verlangt die Vergabestelle erst nach vorläufiger Prüfung und nur von aussichtsreichen Bietern (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 1). Die Bekanntmachung legt fest, wann welche Unterlage vorzulegen ist (Abs. 4).

UnterlageZeitpunktNorm
Eigenerklärung zu Eignung und Ausschlussgründenmit Teilnahmeantrag oder Angebot§ 6b EU Abs. 1 Satz 1
Präqualifikationsnummer statt Einzelnachweisenmit Teilnahmeantrag oder Angebot§ 6b EU Abs. 1 Satz 3, Abs. 2
Verpflichtungszusagen bei Eignungsleihe, Nachweise der anderen Unternehmenwie in der Bekanntmachung festgelegt§ 6d EU Abs. 1 Satz 2, Abs. 3
Bankerklärung, Jahresabschlüsse, Referenzbescheinigungenauf Anforderung, von aussichtsreichen Bietern§ 6b EU Abs. 5 Satz 1
Nachweise aus gebührenfreier Datenbank oder bereits vorhandeneentfallen§ 6b EU Abs. 7

Die Vergabestelle setzt bei der Anforderung eine angemessene Frist. Wird sie versäumt, gelten die §§ 16 EU und 16a EU entsprechend, heilbare Versäumnisse bleiben heilbar (Abs. 5 Satz 2 und 3). Früher darf sie bei erhöhtem Aufwand oder aus verfahrensbezogenen Gründen anfordern, ohne Begründung (Satz 4 und 5).

Welche Fehler vermeidet die Vergabestelle?

  • Alle Belege von allen Bietern vorab anfordern. Ein Routinegrund trägt die Ausnahme für erhöhten Aufwand nach Einschätzung des Vergabeblogs nicht.
  • Einen Mindestjahresumsatz über dem Zweifachen des Auftragswerts ohne dokumentierte Begründung festlegen.
  • Keinen Zeitpuffer für Nachforderungen einplanen. Das Vergabeblog empfiehlt, Belege bei Bedarf parallel von wenigen aussichtsreichen Bietern anzufordern.

Was gilt unterhalb des EU-Schwellenwerts, etwa in Hessen?

Das Landesrecht bestimmt das Regelwerk. Die Ausgabe 2026 betrifft nur die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A. Hessen wendet Abschnitt 1 in der Fassung vom 31.01.2019 an (§ 12 Abs. 4 HVTG) und regelt die Eignung im HVTG in der seit 25.06.2026 geltenden Fassung (Änderungsgesetz vom 17.06.2026). Zu Nordrhein-Westfalen und weiteren Ländern siehe Vergabe von Unterkünften bei Dringlichkeit.

RegelNormInhalt
Eigenerklärung§ 11 Abs. 1 HVTGgrundsätzlich ausreichend; Nachweise nur in begründeten Einzelfällen, Gründe aktenkundig, in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bezeichnet
Präqualifikationsregister§ 11 Abs. 2 HVTGEintragung in amtliches Verzeichnis oder Präqualifikationsregister ausreichend, nicht älter als drei Jahre
Nachweise vom Bestbieter§ 16 Abs. 1 HVTGnur vom Bieter, der den Zuschlag erhalten soll; Frist bis zu zehn Kalendertage, sonst Ausschluss
Präqualifikation Tarif§ 10 Abs. 1, § 22 Abs. 2 HVTGbei Bauleistungen Nummer des Verzeichnisses Tarif mit dem Angebot; Verpflichtungserklärung alternativ bis 24.12.2026

Nach dem Vergabeerlass vom 12.06.2026 ist der Verzicht auf Eignungsnachweise nicht gesondert zu begründen, die Anforderung von Nachweisen im Ausnahmefall schon. Die Wertgrenzen des HVTG stehen in den Quellen.

Wie unterstützt SSC die Vergabestelle?

Die SSC Holding GmbH plant, genehmigt und baut schlüsselfertige Unterkünfte in Container-, Modul- und Massivbauweise, zur Miete oder zum Kauf. Sie hat eine eigene Planungsabteilung, über 30 Jahre Bauerfahrung und rund 1.000 Plätze geschaffen. Die Eignungskriterien legt allein die Vergabestelle fest, SSC legt in Verfahren die Unterlagen vor, die die Bekanntmachung nennt. In einer Markterkundung gibt SSC allgemein Auskunft zu Leistungsumfang, Bauweisen und Zeitplan. Hinweise für Verwaltungen stehen unter Für Kommunen.

Häufige Fragen

Darf die Vergabestelle alle Eignungsnachweise schon mit dem Angebot verlangen?

Als Regel nicht. Der Nachweis der Eignung soll durch Eigenerklärungen erfolgen, weitere Unterlagen verlangt die Vergabestelle nur von aussichtsreichen Bietern (§ 122 Abs. 3 GWB, § 6b EU Abs. 1 VOB/A). Bei erhöhtem Aufwand oder aus verfahrensbezogenen Gründen darf sie ohne Begründung früher anfordern (§ 6b EU Abs. 5 Satz 4 und 5).

Wie viele Referenzen darf die Vergabestelle verlangen?

Die Norm nennt keine Zahl. Die Vergabestelle legt sie nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fest (§ 122 Abs. 4 GWB, § 6b EU Abs. 3 VOB/A). Der Zeitraum beträgt bis zu fünf abgeschlossene Kalenderjahre (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a). Zur Orientierung: Die Präqualifikation setzt mindestens drei Referenzen je Leistungsbereich voraus (Leitlinie 2022, Anlage 1 Nr. 14).

Müssen Bieter präqualifiziert sein?

Nein. Die Präqualifikation ist ein zugelassenes Nachweismittel, keine Voraussetzung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A). Die hinterlegten Angaben zieht die Vergabestelle nicht ohne Begründung in Zweifel (Abs. 2). In Hessen kommt bei Bauleistungen die Präqualifikation Tarif hinzu, mit Übergangsfrist bis 24.12.2026.

Muss die Referenz eine Unterkunft sein?

Nein. Vergleichbar heißt nicht identisch. Verlangt wird ein Mindestmaß an Ähnlichkeit, das einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit erlaubt (Thüringer OLG, 19.02.2025, Verg 10/24; BayObLG, 05.08.2025, Verg 2/25 e). Bei Planungsleistungen ist die Nutzungsart in der Regel unerheblich (§ 75 Abs. 5 VgV). Eine engere Vorgabe braucht einen Grund im Auftragsgegenstand.

Was geschieht, wenn ein Nachweis fehlt oder zu spät kommt?

Die Vergabestelle setzt bei der Anforderung eine angemessene Frist. Wird sie versäumt, gelten die §§ 16 EU und 16a EU VOB/A entsprechend (§ 6b EU Abs. 5 Satz 2 und 3). Heilbare Versäumnisse bleiben heilbar. Stellt sich der Erstplatzierte als ungeeignet heraus, beginnt die Anforderung beim nächsten Unternehmen (Vergabeblog, 17.09.2026).

Quellen

  1. GWB, § 122 Eignung, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__122.html, abgerufen 06.10.2026
  2. Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137 vom 18.05.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/137/regelungstext.pdf, abgerufen 06.10.2026
  3. VOB/A Teil A Abschnitt 2 und 3, Ausgabe 2026, Bekanntmachung vom 22.07.2026, BAnz AT 24.08.2026 B6, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/73xO0rpP1jfX5HRt0Ja/content/73xO0rpP1jfX5HRt0Ja/BAnz%20AT%2024.08.2026%20B6.pdf, abgerufen 06.10.2026
  4. § 6a EU VOB/A (Lesefassung), dejure.org, https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6a_EU.html, abgerufen 06.10.2026
  5. § 6b EU VOB/A (Lesefassung), dejure.org, https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6b_EU.html, abgerufen 06.10.2026
  6. § 6d EU VOB/A (Lesefassung), dejure.org, https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6d_EU.html, abgerufen 06.10.2026
  7. VgV, §§ 2 und 75, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/__75.html, abgerufen 06.10.2026
  8. VOB/A 2026 gilt ab 8. September: Abschnitte 2 und 3 neu, Cosinex Blog, 08.09.2026, https://blog.cosinex.de/2026/09/08/vob-a-2026-neufassung-abschnitt-2-3/, abgerufen 06.10.2026
  9. Beschleunigung mit Nebenwirkungen: VOB/A-EU und -VS 2026 (Teil II), Vergabeblog, 17.09.2026, https://vergabeblog.de/2026-09-17/beschleunigung-mit-nebenwirkungen-vob-a-eu-und-vs-2026-teil-ii/, abgerufen 06.10.2026
  10. Thüringer OLG, Beschluss vom 19.02.2025, Verg 10/24, https://de.openlegaldata.io/case/olgth-2025-02-19-verg-1024, abgerufen 06.10.2026
  11. Referenz ist Referenz (Thüringer OLG, Verg 10/24), Leinemann Partner Rechtsanwälte, Neues zum Vergaberecht 02/2026, https://www.leinemann-partner.de/newsletter/neues-zum-vergaberecht-02-2026/referenz-ist-referenz/, abgerufen 06.10.2026
  12. BayObLG, Beschluss vom 05.08.2025, Verg 2/25 e, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-19178, abgerufen 06.10.2026
  13. Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens von Bauunternehmen, BAnz AT 20.06.2022 B5, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, https://www.pq-verein.de/fileadmin/dokumente/BAnz_AT_20.06.2022_B5.pdf, abgerufen 06.10.2026
  14. VergabeNavigator 4/25, Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V., 21.08.2025, https://www.pq-verein.de/aktuelles/detail/vergabenavigator-425/, abgerufen 06.10.2026
  15. Gesetz zur Änderung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 17.06.2026, GVBl. 2026 Nr. 40 vom 24.06.2026, https://verkuendung.hessen.de/sites/verkuendung.hessen.de/files/veroeffentlichungsplattform_plugin/published/1441/GVBl_2026_Nr_40_Regelungstext.pdf, abgerufen 06.10.2026
  16. Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) Hessen vom 12.06.2026, Nr. 3.2 Buchst. d, StAnz. 2026 S. 598, https://mobil.hessen.de/sites/mobil.hessen.de/files/2026-07/runderlass_vom_12_06_2026.pdf, abgerufen 06.10.2026
  17. Einhaltung der Tariftreue- und Mindestlohnpflichten, Hessisches Wirtschaftsministerium, https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/tariftreue, abgerufen 06.10.2026

Nächste Prüfung: angekündigte Neufassung der PQ-Leitlinie zum 01.11.2026, erste Rechtsprechung zu § 6a EU und § 6b EU VOB/A in der Ausgabe 2026 sowie Ende der Übergangsfrist zur Präqualifikation Tarif in Hessen am 24.12.2026 (§ 22 Abs. 2 HVTG).

Grundstück und Genehmigungsweg prüfen lassen

Nennen Sie uns Standort, Platzbedarf und Termin. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer ersten Einschätzung.

Bedarf schildern