Interims-Kita in Container- oder Modulbauweise: Genehmigung, Standards, Zeitplan
Planungsabteilung der SSC Holding GmbH · Stand: 06.10.2026 · Keine RechtsberatungEine Interims-Kita braucht zwei Zulassungen: die Baugenehmigung der Bauaufsicht und die Betriebserlaubnis des Landesjugendamts nach § 45 SGB VIII. Container und Module sind bauliche Anlagen (§ 2 Abs. 1 MBO), und eine Kita ist je nach Land ein Sonderbau (§ 2 Abs. 4 Nr. 12 MBO, § 2 Abs. 9 Nr. 10 HBO, § 50 Abs. 2 Nr. 11 BauO NRW). Ohne erteilte Betriebserlaubnis darf die Einrichtung nicht betrieben werden (§ 45 Abs. 1 SGB VIII), deshalb laufen beide Verfahren parallel.
Wann lohnt ein Interimsbau bei Sanierung oder Platzmangel?
Ein Interimsbau lohnt, wenn der Betrieb während einer Sanierung oder eines Ersatzneubaus weiterlaufen muss oder Plätze fehlen und keine geeigneten Bestandsräume zur Verfügung stehen. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss den Rechtsanspruch erfüllen: Kinder haben ab Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung (§ 24 Abs. 2 SGB VIII) und ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (§ 24 Abs. 3 SGB VIII).
| Anlass | Standzeit richtet sich nach | Kernfrage | Folge für die Betriebserlaubnis |
|---|---|---|---|
| Sanierung des Bestandsgebäudes | Bauzeit der Sanierung | Gibt es Bestandsräume zur Auslagerung? | Betrieb an anderem Standort: Das Landesjugendamt klärt, ob eine Änderung oder eine Ausnahme genügt |
| Ersatzneubau | Bauzeit des Neubaus | Zieht die Kita nach der Fertigstellung zurück, oder bleibt der Interimsstandort bestehen? | Das hessische Antragsformular enthält eigene Angaben für Ersatzneubau und Standortwechsel |
| Zusätzlicher Platzbedarf | Zeitraum bis zur Dauerlösung | Ist die Dauerlösung geplant und gesichert? | Neuer oder zusätzlicher Standort: Das Landesjugendamt entscheidet im Einzelfall |
Auch die Anmietung eines Bestandsgebäudes braucht in der Regel eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung (Verwaltungsportal Hessen). Die Standzeit sollte großzügig angesetzt werden. Verzögert sich der Ersatzneubau, muss die befristete Genehmigung verlängert werden; das kostet Zeit und Verfahrensaufwand.
Welche Genehmigung gilt: Sonderbau und befristete Baugenehmigung?
Container und Module brauchen eine Baugenehmigung, und die Einstufung als Sonderbau bestimmt das Verfahren. Bauliche Anlagen sind nach der Musterbauordnung mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung besteht auch dann, wenn die Anlage durch ihre eigene Schwere auf dem Boden ruht (§ 2 Abs. 1 MBO). Ein für den Kita-Betrieb aufgestellter Container ist daher eine bauliche Anlage. Maßgeblich ist das Landesrecht.
| Rechtsrahmen | Sonderbautatbestand für Kitas | Verfahren |
|---|---|---|
| MBO (Fassung November 2002, zuletzt geändert am 26./27.09.2024) | § 2 Abs. 4 Nr. 12: Tageseinrichtungen für Kinder, ausgenommen Tageseinrichtungen einschließlich Tagespflege für nicht mehr als zehn Kinder | Muster ohne unmittelbare Geltung, Maßstab der Länder |
| Hessen (HBO, Stand Oktober 2025) | § 2 Abs. 9 Nr. 10 Buchst. a: Tageseinrichtungen für Kinder mit Aufenthaltsräumen der Kinder außerhalb des Erdgeschosses, ausgenommen Tagespflege für nicht mehr als zehn Kinder | Sonderbauten durchlaufen das Baugenehmigungsverfahren nach § 66 HBO. Das vereinfachte Verfahren nach § 65 HBO gilt nur für Vorhaben, die keine Sonderbauten sind |
| Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018, Fassung ab 01.09.2026) | § 50 Abs. 2 Nr. 11: Einrichtungen zur Unterbringung von Personen sowie Tageseinrichtungen für Kinder, ausgenommen Tageseinrichtungen einschließlich Tagespflege für nicht mehr als zehn Kinder | Großer Sonderbau: Vollverfahren nach § 65 BauO NRW 2018, stets mit Brandschutzkonzept |
Die Nummern der Tatbestände ändern sich mit Gesetzesänderungen. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Amtstext. Bei einer eingeschossigen Anlage in Hessen klärt die Bauaufsicht in der Voranfrage, ob ein anderer Tatbestand greift. Im vereinfachten Verfahren beschränkt sich die Bauaufsicht nach den Angaben des Verwaltungsportals Hessen auf das Bauplanungsrecht, beantragte Abweichungen und Entscheidungen nach anderem Recht, soweit die Baugenehmigung sie ersetzt. Ob für die Betriebserlaubnis dennoch Nachweise zu Brandschutz und Bauordnungsrecht vorzulegen sind, klärt das Jugendamt vorab.
Brandschutz
Das Brandschutzkonzept zeigt, wie die Schutzziele des § 14 MBO erreicht werden: dem Entstehen und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen sowie die Rettung der Kinder und wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Der Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der AGBF ordnet Kitas mit mehr als zehn betreuten Kindern den ungeregelten Sonderbauten zu (Fachempfehlung 2019). Der Betreiber erstellt eine Brandschutzordnung mit Räumungskonzept, das auch den Verbleib der Kinder nach der Räumung regelt.
Planungsrecht und Standort
- Allgemeines Wohngebiet: Anlagen für soziale Zwecke sind allgemein zulässig (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO).
- Gewerbegebiet: Anlagen für soziale Zwecke sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO).
- Befreiung: Von Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs an Anlagen für soziale Zwecke, die Befreiung erfordern (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
- Außenbereich: Eine Kita zählt nicht zu den privilegierten Vorhaben des § 35 Abs. 1 BauGB und ist in der Regel als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Die Sonderregeln des § 246 Abs. 8 bis 17 BauGB gelten für Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende, nicht für Kitas.
Zum Lärm bestimmt § 22 Abs. 1a BImSchG: Geräuscheinwirkungen von Kindertageseinrichtungen durch Kinder sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung, und Immissionsgrenz- und -richtwerte dürfen nicht herangezogen werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ordnete den Hol- und Bringverkehr in Baugebieten, in denen Kitas zulässig sind, als regelmäßig hinzunehmen ein. Offen blieb, ob § 22 Abs. 1a BImSchG auch den Verkehrslärm erfasst (Beschluss vom 27.06.2024, 2 BV 22.501).
Befristung
Die Baugenehmigung ist eine gebundene Entscheidung. Eine Befristung ist nur zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift sie zulässt oder sie sicherstellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden (§ 36 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 VwVfG, gleichlautend in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder). Bei einem Interimsbau kann sich die Befristung auf Ausnahmen, Befreiungen oder Abweichungen stützen, die nur für die Übergangszeit tragen. Wird die Standzeit überschritten, ist die Verlängerung rechtzeitig zu beantragen.
Was verlangt die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII?
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist (§ 45 Abs. 2 SGB VIII). Zuständig ist das Landesjugendamt als überörtlicher Träger (§ 85 Abs. 2 Nr. 6 SGB VIII). Das ist in der Regel anzunehmen, wenn der Träger zuverlässig ist, die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt sind, die Integration und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld unterstützt werden und ein Schutzkonzept mit Verfahren der Beteiligung und Beschwerde besteht. Mit dem Antrag legt der Träger die Konzeption vor und weist nach, dass Ausbildungsnachweise und Führungszeugnisse des Personals vorgelegt und kontrolliert werden (§ 45 Abs. 3 SGB VIII). Die Behörde stimmt sich mit anderen Aufsichtsstellen ab und weist den Träger auf weitergehende Anforderungen hin (§ 45 Abs. 5 SGB VIII).
| Land | Verfahren | Standards und Räume |
|---|---|---|
| Hessen | Antrag über das örtliche Jugendamt. Es berät, bearbeitet den Antrag und gibt eine Stellungnahme an das Landesjugendamt ab. Das Landesjugendamt erteilt die Erlaubnis. | Mindeststandards der §§ 25a bis 25d HKJGB zu Fachkräften, Mindestpersonalbedarf und Gruppengröße. Grundsätzlich gilt rechnerisch eine Obergrenze von 25 Kindern je Gruppe, in reinen Krippengruppen höchstens 12 Kinder (§ 25d Abs. 1 Satz 3 HKJGB). |
| Nordrhein-Westfalen | Antrag elektronisch über KiBiz.web. Das Jugendamt gibt eine Stellungnahme mit Platzzuweisung ab, das Landesjugendamt (LVR oder LWL) erteilt die Erlaubnis. KiBiz.web fragt ab, ob eine Gruppe nur befristet beantragt wird. | Pädagogische Konzeption, institutionelles Schutzkonzept, bemaßter Grundriss, Raummatrix (Empfehlung zum Raumprogramm, nach dem LVR die räumliche Mindestanforderung). Die Förderung nach dem KiBiz setzt die Betriebserlaubnis voraus (§ 32 Abs. 1 Satz 3 KiBiz). |
Bundeseinheitliche Raumgrößen gibt es nicht. Die Landesjugendämter arbeiten mit Empfehlungen, die sich ändern können. Das Landesjugendamt Rheinland empfiehlt, die Raummatrix bei einem Neubau von Beginn an zu berücksichtigen, und nennt bei Umbauten die Beteiligung von Bauaufsicht, Brandschutz und Unfallkasse NRW. Beispielhaft verlangt das KVJS-Landesjugendamt Baden-Württemberg nach seinen FAQ bei Neuanträgen eine baurechtliche und brandschutzrechtliche Genehmigung und behandelt die vorübergehende Auslagerung als Ausnahmegenehmigung, mit Verlängerung bei längerem Bedarf. Eine rückwirkende Erteilung der Betriebserlaubnis ist dort grundsätzlich nicht möglich. Für Hessen und Nordrhein-Westfalen klärt das Landesjugendamt im Vorgespräch, ob eine neue oder geänderte Erlaubnis oder eine Ausnahme nötig ist.
Container oder Modul: Was passt zu welcher Standzeit?
Je kürzer die Nutzung am Standort, desto stärker zählt die Wiederverwendbarkeit der Anlage. Je länger sie dauert, desto stärker zählen Ausbaustandard und Dauerhaftigkeit. Die Tabelle dient nur der Orientierung; eine Norm oder feste Standzeiten liegen ihr nicht zugrunde. Die Eigenschaften einer Anlage hängen von System, Hersteller und Genehmigung ab.
| Kriterium (Orientierung) | Containerbau | Modulbau | Massivbau |
|---|---|---|---|
| Standzeit am Standort | Kurz bis mittel | Mittel bis lang | Dauerhaft |
| Weiterverwendung an anderem Standort | Vorgesehen | Je nach System möglich | Nicht vorgesehen |
| Vorfertigung im Werk | Hoch | Hoch | Gering |
| Rückbau am Ende | Eingeplant | Je nach Zulassung | Nicht vorgesehen |
| Zulassung (Sonderbau nach Landesrecht) | Befristet oder unbefristet | Befristet oder unbefristet | In der Regel unbefristet |
| Schutzziele und Betriebserlaubnis | Gleich | Gleich | Gleich |
Die Schutzziele des Brandschutzes und die Voraussetzungen der Betriebserlaubnis hängen nicht von der Bauweise ab. Nachweis und Ausführung unterscheiden sich. Die Bauweisen beschreiben die Seiten Containerbau und Modulbau.
Wie lange dauert es bis zur Eröffnung?
Eine allgemeine Dauer lässt sich nicht nennen. Sie ergibt sich aus der längsten Kette von Beschluss, Baugenehmigung, Aufstellung und Betriebserlaubnis. Je mehr im Werk entsteht, desto kürzer ist die Bauphase auf dem Grundstück. Die Phasenlogik gleicht der einer Unterkunft und ist im Ratgeber Zeitplan einer Unterkunft beschrieben.
| Phase | Wer entscheidet oder arbeitet | Läuft parallel zu | Hinweis |
|---|---|---|---|
| 1. Bedarf und Beschluss | Gremium der Kommune oder des Trägers | 2 | Sitzungstermine |
| 2. Standort und Voranfrage | Bauamt, Bauaufsicht | 1 | Einstufung als Sonderbau, Zulässigkeit nach BauNVO, Befristung |
| 3. Beschaffung (Miete oder Kauf) | Vergabestelle | 5 | Verfahren und Fristen nach Vergaberecht |
| 4. Baugenehmigung | Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle, Gemeinde | 5 | Sonderbau: Baugenehmigungsverfahren mit Brandschutzkonzept |
| 5. Betriebserlaubnis | Landesjugendamt über das Jugendamt | 3, 4 | Antrag braucht Konzeption und bemaßten Grundriss; Erteilung vor Betriebsaufnahme |
| 6. Aufstellung, Ausbau, Abnahme | Auftragnehmer, Bauaufsicht | 7 | Bauphase vor Ort kürzer bei hoher Vorfertigung |
| 7. Personal, Einrichtung, Eröffnung | Träger | 4 bis 6 | Mindeststandards zu Personal und Gruppengröße |
Nacheinander laufen müssen Baugenehmigung und Baubeginn sowie Betriebserlaubnis und Betriebsaufnahme. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren steht nur für Vorhaben offen, die keine Sonderbauten sind. Die Entscheidungsfrist von drei Monaten nach § 65 Abs. 2 HBO gilt deshalb nicht für Sonderbauten. Bearbeitungsfristen für Sonderbauten regelt das Landesrecht.
Ein gemeinsamer Vorgesprächstermin mit Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle, Jugendamt und Landesjugendamt vermeidet widersprüchliche Auflagen. Der Antrag auf Betriebserlaubnis braucht ein feststehendes Raumprogramm. Eine belastbare Gesamtdauer lässt sich erst für das Einzelprojekt nennen.
Wie unterstützt SSC?
Die SSC Holding GmbH plant, genehmigt und baut schlüsselfertige Gebäude in Container-, Modul- und Massivbauweise, zur Miete oder zum Kauf. Die eigene Planungsabteilung erstellt die Genehmigungsplanung. SSC bringt über 30 Jahre Bauerfahrung mit und hat Genehmigungen im Sonderbauverfahren erwirkt. Konzeption, Personal und Trägerschaft der Kita bleiben beim Träger, die Betriebserlaubnis beim Landesjugendamt.
Häufige Fragen
Ist eine Interims-Kita immer ein Sonderbau?
Nein, das regelt das Landesrecht. Die Musterbauordnung nimmt Tageseinrichtungen für nicht mehr als zehn Kinder aus (§ 2 Abs. 4 Nr. 12 MBO). Hessen knüpft den Sonderbau an Aufenthaltsräume außerhalb des Erdgeschosses (§ 2 Abs. 9 Nr. 10 HBO), Nordrhein-Westfalen führt Kitas als großen Sonderbau (§ 50 Abs. 2 Nr. 11 BauO NRW). Die Bauaufsicht entscheidet im Einzelfall.
Braucht eine Container-Kita eine Baugenehmigung?
In der Regel ja. Container sind bauliche Anlagen, auch wenn sie nur durch ihr Eigengewicht auf dem Boden ruhen (§ 2 Abs. 1 MBO). Ob und in welchem Verfahren sie genehmigt werden, regelt das Landesrecht. Die Voranfrage bei der Bauaufsicht klärt Einstufung, Standort und Befristung, bevor Planungskosten entstehen.
Wer erteilt die Betriebserlaubnis?
Das Landesjugendamt als überörtlicher Träger erteilt sie (§ 45 Abs. 1, § 85 Abs. 2 Nr. 6 SGB VIII). In Hessen läuft der Antrag über das örtliche Jugendamt, in Nordrhein-Westfalen über KiBiz.web. Ohne erteilte Erlaubnis darf die Einrichtung nicht betrieben werden. Eine rückwirkende Erteilung ist nach Angabe des baden-württembergischen Landesjugendamts grundsätzlich nicht möglich.
Braucht der Interimsstandort eine eigene Betriebserlaubnis?
Das klärt das Landesjugendamt im Einzelfall, je nach Land und Standzeit. Das hessische Antragsformular enthält eigene Angaben für Ersatzneubau und Standortwechsel. In Baden-Württemberg etwa behandelt das Landesjugendamt die vorübergehende Auslagerung als Ausnahmegenehmigung mit Verlängerungsmöglichkeit. Wer früh fragt, erfährt, ob eine Änderung, eine Ausnahme oder ein Neuantrag nötig ist.
Ist eine Kita im Gewerbegebiet zulässig, und gilt Kinderlärm als Hindernis?
Im Gewerbegebiet sind Anlagen für soziale Zwecke nur ausnahmsweise zulässig (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO), im allgemeinen Wohngebiet allgemein (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO). Kinderlärm ist im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung, Immissionsrichtwerte dürfen nicht herangezogen werden (§ 22 Abs. 1a BImSchG).
Quellen
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Bundesministerium der Justiz, geltende Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html, abgerufen 06.10.2026
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, Bundesministerium der Justiz, geltende Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__45.html, abgerufen 06.10.2026
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), § 85 Sachliche Zuständigkeit, Bundesministerium der Justiz, geltende Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__85.html, abgerufen 06.10.2026
- Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 26./27.09.2024, § 2 Abs. 4 Nr. 12, § 14, Bauministerkonferenz, https://www.bauministerkonferenz.de/Dokumente/42323066.pdf, abgerufen 06.10.2026
- Musterbauordnung (MBO), § 1 bis 3, § 2 Abs. 1 Begriff der baulichen Anlage, Fassung vom 26.09.2024, Haufe, https://www.haufe.de/id/norm/musterbauordnung-1-3-erster-teil-allgemeine-vorschriften-HI10199974.html, abgerufen 06.10.2026
- Hessische Bauordnung (HBO), Stand Oktober 2025 (Baupaket I), § 2 Abs. 9 Nr. 10, § 65 Abs. 1 und 2, § 66, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, https://wirtschaft.hessen.de/sites/wirtschaft.hessen.de/files/2025-12/hbo_broschuere_stand_oktober_2025-baupaket_i-final_nach_korrektur_vom_27.11.2025.pdf, abgerufen 06.10.2026
- Verwaltungsportal Hessen, Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen, Land Hessen, https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_345204138, abgerufen 06.10.2026
- Verwaltungsportal Hessen, Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen, Land Hessen, https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_395929892, abgerufen 06.10.2026
- Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018), Fassung ab 01.09.2026 nach Artikel 1 des Gesetzes vom 21.07.2026, § 50 Abs. 2 Nr. 11, §§ 64, 65, recht.nrw.de, https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01092026-landesbauordnung-2018-bauo-nrw-2018/, abgerufen 06.10.2026
- Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen, Glossar Sonderbauten (§ 50 Abs. 2 BauO NRW 2018, § 65 BauO NRW 2018, Brandschutzkonzept bei großen Sonderbauten), Land Nordrhein-Westfalen, https://bauportal.nrw/glossary-term/219, abgerufen 06.10.2026
- Baunutzungsverordnung (BauNVO), § 4 Allgemeine Wohngebiete und § 8 Gewerbegebiete, Bundesministerium der Justiz, geltende Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__4.html und https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__8.html, abgerufen 06.10.2026
- Baugesetzbuch (BauGB), § 31 Ausnahmen und Befreiungen, Bundesministerium der Justiz, geltende Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__31.html, abgerufen 06.10.2026
- Baugesetzbuch (BauGB), § 35 Bauen im Außenbereich und § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte, Bundesministerium der Justiz, geltende Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html und https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__246.html, abgerufen 06.10.2026
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 36 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt, Bundesministerium der Justiz, geltende Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__36.html, abgerufen 06.10.2026
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 22 Abs. 1a, Bundesministerium der Justiz, geltende Fassung, https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__22.html, abgerufen 06.10.2026
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27.06.2024, 2 BV 22.501, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-18871?hl=true, abgerufen 06.10.2026
- Verwaltungsportal Hessen, Betriebserlaubnis für eine Einrichtung in der Kinder- und Jugendhilfe beantragen, Land Hessen, https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_9106684, abgerufen 06.10.2026
- Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Landesjugendamt, Antrag auf Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder nach § 45 SGB VIII, Stand November 2019, https://www.mkk.de/media/resources/pdf/mkk_de_1/buergerservice_1/lebenslagen_1/familie__kinder_und_jugendliche_1/51180/51080_kinderbetreuung_1/51080_betriebserlaubsnis/Antrag_Betriebserlaubnis_November_2019_14012020.pdf, abgerufen 06.10.2026
- Land Hessen, Rahmenbedingungen für Kindertageseinrichtungen (Mindeststandards §§ 25a bis 25d HKJGB), Seitenstand Oktober 2020, https://soziales.hessen.de/Kinder-und-Jugendliche/Kinder-und-Jugendhilfegesetzbuch/Rahmenbedingungen-fuer-Kindertageseinrichtungen, abgerufen 06.10.2026
- LWL-Landesjugendamt Westfalen, Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII (KiBiz.web), https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/0c/43/0c43bcd2-5c73-4e8b-9395-f2d29de3d366/lwl_antragsverfahren_betriebserlaubnis.pdf, abgerufen 06.10.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz, KiBiz), § 32 Allgemeine Voraussetzungen der Finanzierung, Fassung ab 01.08.2026, recht.nrw.de, https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-and-regulations/2026/07/31/f56abc/01-08-2026-gesetz-zur-fruehen-bildung-und-foerderu.pdf, abgerufen 06.10.2026
- LWL-Landesjugendamt Westfalen, Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen (Raummatrix), Programmseite mit Angaben bis 05.11.2025, https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/betriebserlaubnis/fuer-kitas/, abgerufen 06.10.2026
- LVR-Landesjugendamt Rheinland, Kindertageseinrichtung planen, https://www.lvr.de/kindheit-und-jugend/betriebserlaubnis/kindertagesbetreuung/kindertageseinrichtung-planen/, abgerufen 06.10.2026
- KVJS-Landesjugendamt Baden-Württemberg, FAQ zum Betriebserlaubnisverfahren, Stand 12.01.2026 (Nr. 1.8, 2.1, 4.1 und 4.4), https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/Kindertageseinrichtungen/betriebserlaubnis/2025-12-18_FAQ_zum_Betriebserlaubnisverfahren_barr.pdf, abgerufen 06.10.2026
- AGBF, Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Fachempfehlungen Tageseinrichtungen für Kinder, März 2019, https://www.agbf.de/downloads-fachausschuss-vorbeugender-brand-und-gefahrenschutz/28-fa-vbg-oeffentlich-empfehlungen?download=315%3A2019-03-fachempfehlungen-tageseinrichtungen-fuer-kinder, abgerufen 06.10.2026
Nächste Prüfung: nach Verkündung des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BT-Drs. 21/6588), spätestens zum 31.12.2026, oder früher bei Änderung von HBO, BauO NRW, HKJGB oder KiBiz. Rechtsstand: 06.10.2026.
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